ist jede Person die ohne fremde Hilfe - auch unter Nutzung von Gehstock oder Rollator und egal wie Gangunsicher die Person ist – 8 Schritte innerhalb der Wohnung bewältigen kann.
bedeutet, dass eine sogenannte „Sicherheitsbeaufsichtigung bei Sturzgefahr mit Eingriffsmöglichkeit“ jederzeit vorliegt (also man neben der betroffenen gangunsicheren, sturzgefährdeten Person läuft ohne zu stützen).
bedeutet, dass nahezu jeder Schritt nur durch körperliche Unterstützung wie einhaken und stützen stattfinden kann.
bedeutet, dass keine eigenständige Bewegung mehr möglich ist (z.B. wenn die Pflegebedürftige Person komplett im Rollstuhl geschoben wird oder bettlägerig ist).